|
| |
09.12.2005 Externes Audit durch IQ-Network
In unserer Praxis haben wir im Juni 2005 begonnen,
ein QM-System zu erarbeiten. Dabei wurden wir unterstützt von der
Firma IQ-Network aus Bad Neustadt/Saale. Inzwischen wurde von IQ-Network
das externe Audit durchgeführt. Im Audit-Bericht wurde unser QM-System
sehr positiv beurteilt und die Zertifizierfähigkeit attestiert.
Der nächste Schritt ist am 24.12.205 die Zertifizierung nach DIN
ISO 9001:2000.
|
| |
25.11.2005 Ein Facelift für die Karriere
Eine Umfrage bei 210 amerikanischen Angestellten ergab:
Wenn es die Karriere fördert, würden sich 26 % der befragten Frauen
für ein Facelift entscheiden, 27 % einen plastisch-chirurgischen
Eingriff in Erwägung ziehen und 28 % ihre Falten mit Botulinumtoxin
unterspritzen lassen. Von den befragten Männern würden sich 19 %
einem plastisch-chirurgischen Eingriff unterziehen, 15 % ein Facelift
und 11 % eine Botulinumtoxin-Inkjektion wählen. Diese Ergebnisse
zeigen, dass zunehmend bei beiden Geschlechtern ins Bewusstsein
rücke, wie wichtig gutes Aussehen heute für den beruflichen Erfolg
sei.
|
| |
20.11.2005 Das neue Botulinumtoxin-Präparat
Das neue Botulinumtoxin-Präparat der Firma Merz bietet
einige Vorteile. So sind z.B. Transport sowie Lagerung in der Praxis
ohne Kühlung möglich. Zudem stellt es eine Alternative zu den herkömmlichen
Präparaten dar. Das Präparat ist für die Indikationen Blepharospasmus
und Torticollis spasmodicus zugelassen. Die Wirksamkeit und Sicherheit
wurde in mehreren Studien untersucht. In Vergleichsstudien konnte
gezeigt werden, dass es für die genannten neurologischen Indikationen
in punkto Wirksamkeit und Sicherheit mit den bisher zugelassenen
Präparaten vergleichbar ist. Da die Substanz ohne Kühlung stabil
bleibt, stellt jetzt auch der Transport kein Risiko für eine mögliche
Inaktivierung des Wirkstoffes dar.
Allerdings muss die Gebrauchsfertige Lösung schon
im Kühlschrank gelagert werden und ist dann bis zu 24 Stunden haltbar.
Inzwischen ist Botulinumtoxin für ästhetische Anwendungen von den
Gesundheitsbehörden der USA, der Schweiz, von Kanada, Polen, Frankreich,
Australien, Italien und in etwa neun anderen Ländern zugelassen.
In Deutschland hingegen besitzt kein Botulinumtoxin-Präparat die
Zulassung für die Faltenbehandlung. Bei uns fällt der Einsatz von
Botulinumtoxin in der ästhetischen Medizin unter Off-Label-Use,
worüber der Patient aufzuklären ist.
Mehr zum Thema
Botox
|
| |
15.11.2005 Botulinium Toxin A – Beliebtheit steigt
Botulinumtoxin-Injektionen sind derzeit die beliebteste
Behandlungsform für eine Vielzahl von ästhetischen Gesichtsproblemen.
Im Vergleich zu 2002 nahm in 2003 die Anzahl der Anwendungen weltweit
um 157 % zu. Zunehmend werden immer mehr Regionen mit Botuliumtoxin
A behandelt, z.B. Marionettenfalten. Das Toxin lässt sich auch sehr
gut mit Fillern, z.B. Hyaluronsäure kombinieren. Botulinumtoxin
A bewirkt, dass der Filler länger in der eingebrachten Region verbleibt.
– somit hält der erzielte Effekt länger an.
Mehr zum Thema
Botox
|
| |
18.10.2005 Qualitätsmanagement in vertragsärztlichen
und psychotherapeutischen Praxen nun verbindlich geregelt.
Mit seinem heutigen Beschluss hat der Gemeinsame
Bundesausschuss (G-BA) die grundsätzlichen Anforderungen an ein
einrichtungsinternes Qualitätsmanagement festgelegt, das – so sieht
es der Gesetzgeber vor – künftig von allen ärztlichen und psychotherapeutischen
Leistungserbringern in der vertragsärztlichen Versorgung durchzuführen
ist. Die Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen
Qualitätsmanagements soll die Qualität der medizinischen und psychotherapeutischen
Versorgung kontinuierlich sichern und verbessern. Daher soll die
Richtlinie des G-BA die Motivation der Ärzte zum Aufbau eines Qualitätsmanagements
für die eigene Praxis fördern. Die Richtlinie definiert Grundelemente
und Instrumente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements
im Sinne grundsätzlicher Anforderungen. Die Anforderungen sind in
Hinblick auf bestehende Qualitätsmanagementsysteme neutral und sehen
individuelle Gestaltungsmöglichkeiten vor, die den jeweiligen praxisspezifischen
Erfordernissen Rechnung tragen.
Als Instrumente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements
sieht die Richtlinie beispielsweise die Festlegung von konkreten
Qualitätszielen für die einzelne Praxis, die systematische Überprüfung
der Zielerreichung und erforderlichenfalls Anpassung der Maßnahmen,
Prozess- und Ablaufbeschreibungen, Durchführungsanleitungen sowie
Beschwerdemanagement und Patientenbefragungen vor. Die Bewertung
der Einführung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements erfolgt
durch Qualitätsmanagement-Kommissionen, die bei den Kassenärztlichen
Vereinigungen eingerichtet werden und jährlich an die Kassenärztliche
Bundesvereinigung (KBV) berichten. Die KBV stellt die Ergebnisse
dem G-BA zur Verfügung. Der Beschluss wird dem Bundesministerium
für Gesundheit und Soziale Sicherung zur Prüfung vorgelegt und tritt
nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger
in Kraft. Der Richtlinientext sowie eine entsprechende Erläuterung
werden in Kürze im Internet veröffentlicht.
|
| |
Meldungen aus Oktober, November und
Dezember 2005
Meldungen aus September 2005
Meldungen
aus August 2005
Meldungen aus Juni
und Juli 2005
Meldungen aus Juni und Juli 2005
Meldungen aus Mai
2005
Meldungen aus
April 2005
Meldungen aus Februar 2005
Meldungen aus Dezember 2004 und Januar 2005
Meldungen aus November 2004
Meldungen aus Oktober 2004
Meldungen aus September 2004
Meldungen aus Juli und August 2004
Weitere Meldungen aus Juni 2004
Weitere Meldungen aus Mai
2004
Weitere Meldungen aus April 2004
Weitere Meldungen aus März 2004
Weitere Meldungen aus Februar 2004
Weitere Meldungen aus Januar 2004
Weitere Meldungen aus Dezember 2003
Weitere Meldungen aus November 2003
Weitere Meldungen aus Oktober 2003
Weitere Meldungen aus September 2003
Weitere Meldungen aus August 2003
Weitere Meldungen aus Juli 2003
|
|