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09.12.2005 Externes Audit durch IQ-Network

In unserer Praxis haben wir im Juni 2005 begonnen, ein QM-System zu erarbeiten. Dabei wurden wir unterstützt von der Firma IQ-Network aus Bad Neustadt/Saale. Inzwischen wurde von IQ-Network das externe Audit durchgeführt. Im Audit-Bericht wurde unser QM-System sehr positiv beurteilt und die Zertifizierfähigkeit attestiert. Der nächste Schritt ist am 24.12.205 die Zertifizierung nach DIN ISO 9001:2000.

 

 

25.11.2005 Ein Facelift für die Karriere

Eine Umfrage bei 210 amerikanischen Angestellten ergab: Wenn es die Karriere fördert, würden sich 26 % der befragten Frauen für ein Facelift entscheiden, 27 % einen plastisch-chirurgischen Eingriff in Erwägung ziehen und 28 % ihre Falten mit Botulinumtoxin unterspritzen lassen. Von den befragten Männern würden sich 19 % einem plastisch-chirurgischen Eingriff unterziehen, 15 % ein Facelift und 11 % eine Botulinumtoxin-Inkjektion wählen. Diese Ergebnisse zeigen, dass zunehmend bei beiden Geschlechtern ins Bewusstsein rücke, wie wichtig gutes Aussehen heute für den beruflichen Erfolg sei.

 

 

20.11.2005 Das neue Botulinumtoxin-Präparat

Das neue Botulinumtoxin-Präparat der Firma Merz bietet einige Vorteile. So sind z.B. Transport sowie Lagerung in der Praxis ohne Kühlung möglich. Zudem stellt es eine Alternative zu den herkömmlichen Präparaten dar. Das Präparat ist für die Indikationen Blepharospasmus und Torticollis spasmodicus zugelassen. Die Wirksamkeit und Sicherheit wurde in mehreren Studien untersucht. In Vergleichsstudien konnte gezeigt werden, dass es für die genannten neurologischen Indikationen in punkto Wirksamkeit und Sicherheit mit den bisher zugelassenen Präparaten vergleichbar ist. Da die Substanz ohne Kühlung stabil bleibt, stellt jetzt auch der Transport kein Risiko für eine mögliche Inaktivierung des Wirkstoffes dar.

Allerdings muss die Gebrauchsfertige Lösung schon im Kühlschrank gelagert werden und ist dann bis zu 24 Stunden haltbar. Inzwischen ist Botulinumtoxin für ästhetische Anwendungen von den Gesundheitsbehörden der USA, der Schweiz, von Kanada, Polen, Frankreich, Australien, Italien und in etwa neun anderen Ländern zugelassen. In Deutschland hingegen besitzt kein Botulinumtoxin-Präparat die Zulassung für die Faltenbehandlung. Bei uns fällt der Einsatz von Botulinumtoxin in der ästhetischen Medizin unter Off-Label-Use, worüber der Patient aufzuklären ist.

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15.11.2005 Botulinium Toxin A – Beliebtheit steigt

Botulinumtoxin-Injektionen sind derzeit die beliebteste Behandlungsform für eine Vielzahl von ästhetischen Gesichtsproblemen. Im Vergleich zu 2002 nahm in 2003 die Anzahl der Anwendungen weltweit um 157 % zu. Zunehmend werden immer mehr Regionen mit Botuliumtoxin A behandelt, z.B. Marionettenfalten. Das Toxin lässt sich auch sehr gut mit Fillern, z.B. Hyaluronsäure kombinieren. Botulinumtoxin A bewirkt, dass der Filler länger in der eingebrachten Region verbleibt. – somit hält der erzielte Effekt länger an.

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18.10.2005 Qualitätsmanagement in vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Praxen nun verbindlich geregelt.

Mit seinem heutigen Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement festgelegt, das – so sieht es der Gesetzgeber vor – künftig von allen ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungserbringern in der vertragsärztlichen Versorgung durchzuführen ist. Die Einführung und Weiterentwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements soll die Qualität der medizinischen und psychotherapeutischen Versorgung kontinuierlich sichern und verbessern. Daher soll die Richtlinie des G-BA die Motivation der Ärzte zum Aufbau eines Qualitätsmanagements für die eigene Praxis fördern. Die Richtlinie definiert Grundelemente und Instrumente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements im Sinne grundsätzlicher Anforderungen. Die Anforderungen sind in Hinblick auf bestehende Qualitätsmanagementsysteme neutral und sehen individuelle Gestaltungsmöglichkeiten vor, die den jeweiligen praxisspezifischen Erfordernissen Rechnung tragen.

Als Instrumente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements sieht die Richtlinie beispielsweise die Festlegung von konkreten Qualitätszielen für die einzelne Praxis, die systematische Überprüfung der Zielerreichung und erforderlichenfalls Anpassung der Maßnahmen, Prozess- und Ablaufbeschreibungen, Durchführungsanleitungen sowie Beschwerdemanagement und Patientenbefragungen vor. Die Bewertung der Einführung und Weiterentwicklung des Qualitätsmanagements erfolgt durch Qualitätsmanagement-Kommissionen, die bei den Kassenärztlichen Vereinigungen eingerichtet werden und jährlich an die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) berichten. Die KBV stellt die Ergebnisse dem G-BA zur Verfügung. Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung zur Prüfung vorgelegt und tritt nach erfolgter Nichtbeanstandung nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Der Richtlinientext sowie eine entsprechende Erläuterung werden in Kürze im Internet veröffentlicht.

 

 

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