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08.08.2005 Ästhetische Eingriffe und Kostenübernahme

Nach dem Sozialgesetzbuch hat der Patient bei ästhetisch-plastischen Operationen generell keinen Anspruch auf Kostenübernahme, sofern keine „Krankheit“ oder „Entstellung“ nachgewiesen werden kann. Die Entscheidung darüber liegt jedoch von Fall zu Fall im individuellen Ermessen des Versicherers. Plastische Chirurgen kennen aus ihrer Praxis viele Grenzfälle, die sich zwischen „Schönheitsoperation“ und „Medizinisch notwendiger Therapie“ bewegen. Sehr oft übernimmt jedoch eine Körperkorrektur gleichzeitig auch eine entlastende therapeutische Funktion. Deshalb fragen viele Patienten bei Ihren Ärzten an, ob und wann die Krankenkassen die Kosten übernehmen. Doch es wird immer schwieriger, die Versicherer davon zu überzeugen, dass es sich bei bestimmten Operationen auch um medizinisch notwendige Eingriffe handeln kann.

Letztes Jahr wurden beim Bundessozialgericht drei Klagen von Frauen abgewiesen, die eine Kostenerstattung für Brustvergrößerungen und eine Brustverkleinerung bei Ihren Krankenkassen geltend machen wollten. Jeder Patient sollte sich deshalb von einem plastischen Chirurgen beraten lassen, ob die jeweilige Operation als medizinisch notwendig angesehen werden kann, und ob es sinnvoll ist. Einen Kostenantrag bei der Krankenkasse zu stellen. Die Kostenübernahme allein auf psychische Probleme zu stützen ist die schlechteste Strategie. Laut Urteil des Bundessozialgerichtes gehören bei psychischen Problemen nur Psychotherapie zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen und keine Operationen.

 

 

05.08.2005 Brustimplantate beeinträchtigen die Krebsvorsorge nicht

MDie Brustvergrößerung mit Implantaten beeinträchtigt nicht die Krebsvorsorgeuntersuchung, die Entstehung von Brustkrebs wird somit nicht verschleiert. Auch das Brustkrebsrisiko an sich wird durch eine Brustaugmentation nicht erhöht. Da die Implantate entweder hinter dem Brustmuskel oder hinter der Drüse platziert werden ist, wird auch die Stillfähigkeit nicht verändert.

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04.08.2005 Bei Dysmorphophobie (Body Dysmorphic Disorder) sind ästhetische Eingriffe nicht angezeigt

Menschen mit Dysmorphophobie sehen ebenso blendend oder durchschnittlich aus wie andere Menschen. Der Arzt sollte diese Krankheit erkennen können, denn ästhetische Behandlungen führen bei den Betroffenen zu keinem dauerhaften Erfolg oder schaden sogar. Die Ursache der Erkrankung wurzelt unter anderem in der heutigen jugend- und schönheitsbetonten Kultur.

Die Störung, von der beide Geschlechter gleichermaßen betroffen sein können, ist häufig: Bei einem Screening in Praxen, die sich mit Schönheitschirurgie beschäftigen, war die Diagnose bei 10 bis 14 % wahrscheinlich. Unter Patienten, die um eine Botulinumtioxin-Behandlung nachsuchen, lag dieser Anteil bei 23 %. Das Kennzeichen: Die Betroffenen befassen sich exzessiv mit ihrem Äußeren, unter dem sie leiden.

Zwanzigjährige sportliche Frauen klagen beispielsweise, sie sähen alt und feist aus. Bei der Erkrankung kommen überzufällig häufig zusätzliche Probleme dazu. 67 % haben Selbstmordgedanken, und 21 % setzen sie sogar in einem Selbstmordversuch um. 60 % leiden an einer Depression, 38 % an einer sozialen Phobie, 20 % an Vermeidungsverhalten, das bei Jüngeren beispielsweise zum Schulabbruch führen kann. Das Durchschnittalter liegt bei 34 Jahren.

Bei Dysmorphophobie ist ein ästhetisch-korrigierender Eingriff nicht angezeigt. 2/3 solcher Patienten geben hinterher an, der Eingriff habe nichts geändert oder die Situation sogar verschlechtert. Die Behandlung besteht in einer kognitiven Verhaltenstherapie und, falls nicht ausreichend, können verschiedene Medikamente eingesetzt werden.

Ganz wichtig ist für die behandelnden Ärzte unerschütterlich „nein“ zu korrigierenden ästhetischen Eingriffen zu sagen. Denn ein Charakteristikum der Störung besteht darin, dass die Patienten ihre Mitmenschen vehement dazu drängen, ihnen die vermeintliche Verunstaltung zu bestätigen. Der Arzt sollte erklären, dass der eingriff nicht helfen wird. Angesichts der hohen Vergütungen für äthetische Operationen finden sich leider immer wieder Ärzte die dem wirtschaftlichen Druck nachgeben und trotzdem operieren. Sie handeln sich dadurch viele Probleme ein, vom unzufriedenen Patienten trotz medizinisch gelungener Operation bis zu Klagen wegen behandlungsfehlern

 

 

02.08.2005 Botulinumtoxin stoppt axilläre Hyperhidrose

Übermäßiges Schwitzen in den Achselhöhlen ist eine relativ häufige Störung. Manche Patienten entwickeln als Folge Hautmatzerationen oder sekundäre bakterielle Infektionen. Doch für alle Betroffenen bedeutet die axilläre Hyperhidrose eine soziale Isolation. Führen konservative Maßnahmen (Aluminiumverbindungen, Iontophorese) nicht zum gewünschten Erfolg, bietet sich die Therapie mit Botulinumtoxin A an. Bereits einige Tage nach der Injektion des Neurotoxins geht die Schweißbildung zurück. Die Wirkung hält etwa 6 Monate an. Die Behandlung wird jedoch so gut wie nie von den Krankenkassen übernommen.

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02.08.2005 Saugkürettage hilft bei axillärer Hyperhidrose

Bei Patienten mit axillärer Hyperhidrose ist die Schweißproduktion bis um das 10fache erhöht. Dadurch stehen die Betroffenen unter einem erheblichen Leidensdruck. Eine elegante Operationsmethode kann Abhilfe schaffe: die Saugkürettage. Für diese Methode kommen in erster Linie Patienten in Frage, bei denen konservative Maßnahmen nicht ausreichen. Der geübte Operateur braucht pro Seite etwa 15 bis 30 Minuten ohne Vorbereitung und örtliche Betäubung.

Der Eingriff wird wie die Fettabsaugung in Tumeszenzanästhesie durchgeführt. Nach ausreichender Wartezeit wird über etwa drei kleine Schnitte die Kürettage fächerförmig durchgeführt. Danach wird ein Druckverband für einige Tage angelegt. An Komplikationen können kleinere Wundheilungsstörungen auftreten. Schwere Komplikation z.B. Nervenverletzungen sind in der Hand des geübten eine Rarität. Nebeneffekt der Behandlung sind eine Verminderung des Haarwuchses und eine Gefühlsminderung der Haut der Achselhöhle. Etwa 2-3 Monate nach der Kürettage tritt eine partielle Reinervation der Schweißdrüsen ein, sie entfalten damit wieder leichte Aktivität.

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01.08.2005 Behandlung von Feuermalen mit gepulstem Farbstofflaser ergibt optimales Ergebnis

Die meisten Feuermale sind medizinisch harmlos. Die Hautveränderung blasst zwar mit der zeit etwas ab, dennoch bleiben die Hautveränderungen weiterhin deutlich sichtbar und sind kosmetisch äußerst störend. Feuermale können auch psychisch belasten, deshalb sollten sie bereits im Kleinkindesalter entfernt werden. Hervorragende Ergebnisse lassen sich mit dem gepulsten Farbstofflaser erzielen. Das Feuermal ist in vielen Fällen nach wenigen Sitzungen deutlich aufgehellt und das Stigma beseitigt.

Aufgrund der charakteristischen Wellenlänge wird das Licht fast ausschließlich vom roten Farbstoff in den Blutgefässen absorbiert bei gleichzeitiger Schonung benachbarter Hautstrukturen. Unmittelbart nach der Behandlung kommt es zu einem kleinen Bluterguss, der sich in ein bis zwei Wochen zurückbildet. Das optimale Ergebnis der Laserbehandlung stellt sich in der Regel nach sechs bis acht Wochen ein. Erst wenn keine weitere Abblassung mehr erreicht wird, ist eine neue Laserbehandlung sinnvoll. Zur meist vollständigen Entfernung reichen meist vier bis sechs Sitzungen aus. Die Erfolge sind bei hellroten Malen besser als bei dunkelvioletten.

 

 

 

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